
Einbürgerungskurs und Einbürgerungstest
Im Einbürgerungstest sind Fragen zu den Gebieten Geschichte, Geografie, Kultur, Staatskunde, politische Rechten und Pflichten sowie Sozialversicherungen zu beantworten. Die 48 Fragen, können im Multiple Choice beantwortet werden. Das erfolgreiche Bestehen wird mit einem Attest bestätigt.
Das Bestehen des Tests (Minimalanforderung: 60 % richtige Antworten) ist neben dem Nachweis des Sprachstands mittels einer behördlich anerkannten Sprachprüfung (Schriftlich A2 und mündlich B1) eine Voraussetzung, dass die Einbürgerungsgemeinde auf ein Einbürgerungsgesuch überhaupt eintritt.
Wir bieten neben den Tests auf die Prüfung vorbereitende Einbürgerungskurse an. Zum Selbststudium eignen sich die Publikationen «Die Schweiz verstehen» aus dem HEP-Verlag, «Echo – Informationen zur Schweiz» aus dem HEKS-Verlag und «Der Bund – kurz erklärt».
Gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetzt (AIG) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalts- und Erwerbstätigkeit (VZAE) gelten folgende Anforderungen:
Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung (B) oder Einbezug in die vorläufige Aufnahme (F)
| Situation | Sprachliche Anforderungen |
|---|---|
| Familiennachzug zu einem Drittstaatsangehörigen mit einer Aufenthaltsbewilligung (B), einer Niederlassungsbewilligung (C) oder einer vorläufigen Aufnahme (F). |
|
| Verbleib in der Schweiz nach Auflösung der Ehegemeinschaft (nach mindestens drei Jahren Ehe und Erfüllung der Integrationskriterien). |
|
| Zulassung von Lehr- oder Betreuungspersonen. |
|
Erteilung der Niederlassungsbewilligung (C)
| Situation | Sprachliche Anforderungen |
|---|---|
| Ordentliche Erteilung der Niederlassung nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf bzw. zehn Jahren in der Schweiz. Staatsangehörige folgender Länder unterliegen nicht den Anforderungen an die Sprachkenntnisse: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien. |
|
| Erneute Erteilung der Niederlassung nach einer Rückstufung oder einem Auslandaufenthalt. |
|
| Vorzeitige Erteilung der Niederlassung nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz. |
|
Gemäss der Kantonalen Bürgerrechtsverordnung (KBüV) vom Einbürgerungstest befreite Personen sind:
| Situation für Bewerberinnen oder Bewerber zur ordentlichen Einbürgerung | Sprachliche Anforderungen |
|---|---|
| Eine Landessprache als Muttersprache sprechen und schreiben. |
|
| Während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht haben. |
|
| Über einen Sprachnachweis verfügen, der die Sprachkompetenzen bescheinigt und der sich auf ein Sprachnachweisverfahren abstützt, das den allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Sprachtestes entspricht. |
|
Gemäss der eidgenössischen Bürgerrechtsverordnung (BüV) muss zur ordentlichen Einbürgerung folgendes Kriterium erfüllt sein:
b. Personen, die während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan besucht haben.
c. Personen die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder Tertiärstufe in der Schweiz abgeschlossen haben.
Informationsblatt Einbürgerungstest BWK 2025-26
Kursangebot | Datum | Tag | Zeit | Preis |
|---|---|---|---|---|
| Einbürgerungskurs | 19.01.2026 | Mo | 17:30 | CHF 300.00 |
| Einbürgerungskurs | 21.04.2026 | Di | 17:30 | CHF 300.00 |
| Einbürgerungskurs | 19.10.2026 | Mo | 17:30 | CHF 300.00 |
Testen Sie Ihr Wissen mit den veröffentlichten Tests (Siehe Download unten).
Downloads Einbürgerungstests mit Lösungen:
Einbürgerungstest – Übungsserie 20/2020
Einbürgerungstest – Übungsserie 23/2021
Einbürgerungstest – Übungsserie 26/2022
Einbürgerungstest – Übungsserie 29/2023
Einbürgerungstest – Übungsserie 32/2024
Links zu Online Einbürgerungstests
Kursangebot | Datum | Tag | Zeit | Preis |
|---|---|---|---|---|
| Einbürgerungstest | 23.02.2026 | Mo | 18:30 | CHF 300.00 |
| Einbürgerungstest | 26.05.2026 | Di | 18:30 | CHF 300.00 |
| Einbürgerungstest | 23.11.2026 | Mo | 18:30 | CHF 300.00 |
Nachweis des Sprachstandes
Ausländerinnen und Ausländer, die bei der Wohngemeinde eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen, haben gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ihre mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen der am Wohnort gesprochenen Sprache nachzuweisen.
Mit den anerkannten fide Sprachtests können die geprüften Deutschkenntnisse im erreichten Niveau – A1, A2 oder B1 nach GER – attestiert werden. Dieses Attest dient ebenfalls für das Einbürgerungsverfahren. Die fide Tests sind vom Staatssekretariat für Migration (SEM) anerkannt.

