Einbürgerung und Bewilligung

Die Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) schreibt vor, dass einbürgerungswillige Personen einen Einbürgerungstest abzulegen und ein gewisses Sprachniveau in der Landessprache nachzuweisen haben.

Einbürgerungskurs und Einbürgerungstest

Im Einbürgerungstest sind Fragen zu den Gebieten Geschichte, Geografie, Kultur, Staatskunde, politische Rechten und Pflichten sowie Sozialversicherungen zu beantworten. Die 48 Fragen, können im Multiple Choice beantwortet werden. Das erfolgreiche Bestehen wird mit einem Attest bestätigt.

Das Bestehen des Tests (Minimalanforderung: 60 % richtige Antworten) ist neben dem Nachweis des Sprachstands mittels einer behördlich anerkannten Sprachprüfung (Schriftlich A2 und mündlich B1) eine Voraussetzung, dass die Einbürgerungsgemeinde auf ein Einbürgerungsgesuch überhaupt eintritt.

Wir bieten neben den Tests auf die Prüfung vorbereitende Einbürgerungskurse an. Zum Selbststudium eignen sich die Publikationen «Die Schweiz verstehen» aus dem HEP-Verlag, «Echo – Informationen zur Schweiz» aus dem HEKS-Verlag und «Der Bund – kurz erklärt».

Gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetzt (AIG) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalts- und Erwerbstätigkeit (VZAE) gelten folgende Anforderungen:

SituationSprachliche Anforderungen
Familiennachzug zu einem Drittstaatsangehörigen mit einer Aufenthaltsbewilligung (B), einer Niederlassungsbewilligung (C) oder einer vorläufigen Aufnahme (F).
  • mündlich A1
  • Anmeldung zu einem Sprachkurs, der zu diesem Niveau führt
Verbleib in der Schweiz nach Auflösung der Ehegemeinschaft (nach mindestens drei Jahren Ehe und Erfüllung der Integrationskriterien).
  • mündlich A1
Zulassung von Lehr- oder Betreuungspersonen.
  • mündlich B1
  • schriftlich A1

SituationSprachliche Anforderungen
Ordentliche Erteilung der Niederlassung nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf bzw. zehn Jahren in der Schweiz. Staatsangehörige folgender Länder unterliegen nicht den Anforderungen an die Sprachkenntnisse: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien.
  • mündlich A2
  • schriftlich A1
Erneute Erteilung der Niederlassung nach einer Rückstufung oder einem Auslandaufenthalt.
  • mündlich A2
  • schriftlich A1
Vorzeitige Erteilung der Niederlassung nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz.
  • mündlich B1
  • schriftlich A1

Situation für Bewerberinnen oder Bewerber zur ordentlichen EinbürgerungSprachliche Anforderungen
Eine Landessprache als Muttersprache sprechen und schreiben.
  • erfüllt
Während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht haben.
  • erfüllt
Über einen Sprachnachweis verfügen, der die Sprachkompetenzen bescheinigt und der sich auf ein Sprachnachweisverfahren abstützt, das den allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Sprachtestes entspricht.
  • mündlich B1
  • schriftlich A2

a. Kinder, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung unter 16 Jahre alt sind.
b. Personen, die während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan besucht haben.
c. Personen die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder Tertiärstufe in der Schweiz abgeschlossen haben.

Informationsblatt Einbürgerungstest BWK 2025-26

Zum Kurs- und Prüfungsangebot

Kursangebot

Datum

Tag

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Preis

Einbürgerungskurs19.01.2026Mo17:30CHF 300.00
Einbürgerungskurs21.04.2026Di17:30CHF 300.00
Einbürgerungskurs19.10.2026Mo17:30CHF 300.00
Kurs 1 - 3 von 3

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    Downloads Einbürgerungstests mit Lösungen:

    Einbürgerungstest – Übungsserie 20/2020

    Einbürgerungstest – Übungsserie 23/2021

    Einbürgerungstest – Übungsserie 26/2022

    Einbürgerungstest – Übungsserie 29/2023

    Einbürgerungstest – Übungsserie 32/2024

    Links zu Online Einbürgerungstests

    Einbürgerungstest – 20/2020

    Einbürgerungstest – 23/2021

    Kursangebot

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    Einbürgerungstest23.02.2026Mo18:30CHF 300.00
    Einbürgerungstest26.05.2026Di18:30CHF 300.00
    Einbürgerungstest23.11.2026Mo18:30CHF 300.00
    Kurs 1 - 3 von 3

      Nachweis des Sprachstandes

      Ausländerinnen und Ausländer, die bei der Wohngemeinde eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen, haben gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ihre mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen der am Wohnort gesprochenen Sprache nachzuweisen.

      Mit den anerkannten fide Sprachtests können die geprüften Deutschkenntnisse im erreichten Niveau – A1, A2 oder B1 nach GER – attestiert werden. Dieses Attest dient ebenfalls für das Einbürgerungsverfahren. Die fide Tests sind vom Staatssekretariat für Migration (SEM) anerkannt.

      Anerkannte Sprachprüfungen in Burgdorf ab 2026:

      Termine und Anmeldung