Einbürgerung und Bewilligung

Die Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) schreibt vor, dass einbürgerungswillige Personen einen Einbürgerungstest abzulegen und ein gewisses Sprachniveau in der Landessprache nachzuweisen haben.

Einbürgerungskurs und Einbürgerungstest

Im Einbürgerungstest sind Fragen zu den Gebieten Geschichte, Geografie, Kultur, Staatskunde, politische Rechten und Pflichten sowie Sozialversicherungen zu beantworten. Die 48 Fragen, können im Multiple Choice- oder im Zuordnungsverfahren beantwortet werden. Das erfolgreiche Bestehen wird mit einem Attest bestätigt.

Das Bestehen des Tests (Minimalanforderung: 60 % richtige Antworten) ist neben dem Nachweis des Sprachstands (Sprachstandanalyse schriftlich A2 und mündlich B1) eine Voraussetzung, dass die Einbürgerungsgemeinde auf ein Einbürgerungsgesuch überhaupt eintritt.

Wir bieten neben den Tests auf die Prüfung vorbereitende Einbürgerungskurse an. Zum Selbststudium eignen sich die Publikationen «Die Schweiz verstehen» und «Der Bund – kurz erklärt».

Gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetzt (AIG) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalts- und Erwerbstätigkeit (VZAE) gelten folgende Anforderungen:

SituationSprachliche Anforderungen
Familiennachzug zu einem Drittstaatsangehörigen mit einer Aufenthaltsbewilligung (B), einer Niederlassungsbewilligung (C) oder einer vorläufigen Aufnahme (F).
  • mündlich A1
  • Anmeldung zu einem Sprachkurs, der zu diesem Niveau führt
Verbleib in der Schweiz nach Auflösung der Ehegemeinschaft (nach mindestens drei Jahren Ehe und Erfüllung der Integrationskriterien).
  • mündlich A1
Zulassung von Lehr- oder Betreuungspersonen.
  • mündlich B1
  • schriftlich A1

SituationSprachliche Anforderungen
Ordentliche Erteilung der Niederlassung nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf bzw. zehn Jahren in der Schweiz. Staatsangehörige folgender Länder unterliegen nicht den Anforderungen an die Sprachkenntnisse: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien.
  • mündlich A2
  • schriftlich A1
Erneute Erteilung der Niederlassung nach einer Rückstufung oder einem Auslandaufenthalt.
  • mündlich A2
  • schriftlich A1
Vorzeitige Erteilung der Niederlassung nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz.
  • mündlich B1
  • schriftlich A1

Situation für Bewerberinnen oder Bewerber zur ordentlichen EinbürgerungSprachliche Anforderungen
Eine Landessprache als Muttersprache sprechen und schreiben.
  • erfüllt
Während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht haben.
  • erfüllt
Über einen Sprachnachweis verfügen, der die Sprachkompetenzen bescheinigt und der sich auf ein Sprachnachweisverfahren abstützt, das den allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Sprachtestes entspricht.
  • mündlich B1
  • schriftlich A2

a. Kinder, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung unter 16 Jahre alt sind.
b. Personen, die während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan besucht haben.
c. Personen die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder Tertiärstufe in der Schweiz abgeschlossen haben.

Testen Sie Ihr Wissen mit den veröffentlichten Tests (Siehe Download unten).

Zum Kurs- und Prüfungsangebot

Kursangebot

Datum

Tag

Zeit

Preis

Einbürgerungskurs30.04.2024Di17:30CHF 300.00
Einbürgerungskurs22.10.2024Di17:30CHF 300.00
Kurs 1 - 2 von 2

    Download Einbürgerungstest mit Lösungen:

    Einbürgerungstest – Übungsserie 28/2022

    Einbürgerungstest – Lösungen zu Übungsserie 28/2022

    Einbürgerungstest – Übungsserie 31/2023

    Einbürgerungstest – Lösungen zu Übungsserie 31/2023

    Kursangebot

    Datum

    Tag

    Zeit

    Preis

    Einbürgerungstest04.06.2024Di18:30CHF 300.00
    Einbürgerungstest26.11.2024Di18:30CHF 300.00
    Kurs 1 - 2 von 2

      Nachweis des Sprachstandes

      Ausländerinnen und Ausländer, die bei der Wohngemeinde eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen, haben gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ihre mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen der am Wohnort gesprochenen Sprache nachzuweisen.

      Mit der anerkannten bzi-Sprachstandanalyse können die geprüften Deutschkenntnisse im erreichten Niveau – A1, A2 oder B1 nach GER – attestiert werden. Dieses Attest dient ebenfalls für das Einbürgerungsverfahren. Die bzi-Sprachstandanalyse ist von fide und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) anerkannt.

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      Downloads Sprachstandanalyse zum Üben und Vorbereiten:

      Sprachstandanalyse – Übungsserie schriftlich

      Lösungsblatt schriftlich

      Sprachstandanalyse – Übungsserie mündlich

      Zusatzblatt mündlich – Bilder

      Zusatzblatt mündlich – Hörverstehen

      Hörverstehen (Audio):

      1. Fünf kurze Texte – mündlich A2

      2. Eine Schweizer Stadt – mündlich A2


      3. Dialog zwischen Kollegen – mündlich B1


      4. Anrufbeantworter – mündlich B1

      Kursangebot

      Datum

      Tag

      Zeit

      Preis

      Sprachnachweis für Einbürgerungswillige19.10.2024Sa08:00CHF 250.00
      Sprachnachweis für Aufenthaltsbewilligung B19.10.2024Sa08:00CHF 150.00
      Sprachnachweis für Niederlassungsbewilligung C19.10.2024Sa08:00CHF 250.00
      Sprachnachweis für vorzeitige Niederlassungsbewilligung C19.10.2024Sa08:00CHF 250.00
      Kurs 1 - 4 von 4