Sprachnachweis für Einbürgerungswillige

Sprachnachweis für Einbürgerungswillige

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Sprachstandanalyse
Wer sich in der Schweiz einbürgern lassen will, hat Kenntnisse der am Wohnort gesprochenen Landessprache nachzuweisen. Zum Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse ist einer vom Bundesamt für Migration anerkannter Sprachtest in deutscher Sprache zu machen. Die BWK benutzen dazu die bzi-Sprachstandanalyse. Das Resultat wird in einem Attest bescheinigt, welches – das erforderliche Sprachniveau (mündlich B1, schriftlich A2) erfüllt - von den Behörden anerkannt wird.

Mitnehmen
Amtlich gültiger Ausweis mit Foto, Zahlungsbeleg

Voraussetzung
Bezahlte Prüfungsgebühr

Anmeldeschluss
14 Tage vor Kursstart


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